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EUDR und Kakao: erfasste HS-Codes, von der Bohne bis zur Schokolade

Die EUDR erfasst Kakao auf jeder in Anhang I genannten Stufe: Bohnen, Schalen und Häutchen, Kakaomasse, Kakaobutter, ungesüßtes Pulver sowie Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen.

Am 19. Oktober 2026 mit den Quellen abgeglichen

Erfasste HS-Codes

Die Positionen von Anhang I für diesen Rohstoff, geändert bis zur Delegierten Verordnung (EU) 2026/2102. Ein Code, der hier fehlt, ist nicht erfasst, auch wenn das Erzeugnis den Rohstoff enthält.

CodeErzeugnisBedingungen
1801KakaobohnenJedes Erzeugnis unter dem Code.
1802Kakaoschalen, -häutchen und andere KakaoabfälleAbfälle im Sinne der Richtlinie 2008/98/EG sind nicht erfasst.
1803KakaomasseJedes Erzeugnis unter dem Code.
1804Kakaobutter, -fett und -ölJedes Erzeugnis unter dem Code.
1805Kakaopulver ohne Zusatz von ZuckerJedes Erzeugnis unter dem Code.
1806Schokolade und andere kakaohaltige LebensmittelzubereitungenJedes Erzeugnis unter dem Code.

Was erfasst ist

Die Positionen 1801 bis 1806 sind vollständig genannt, ohne den Zusatz „ex“: Jedes Erzeugnis darunter ist erfasst. Kakaoabfälle im Sinne der Abfallrahmenrichtlinie sind es nicht. Ein kakaohaltiges Erzeugnis, das unter eine andere Position fällt, etwa ein Keks, ist nur erfasst, wenn sein eigener Code in Anhang I steht.

Termine

Die EUDR gilt ab 30. Dezember 2026. Für Kleinst- und Kleinunternehmen, die am 31. Dezember 2024 als solche gegründet waren, gilt sie ab 30. Juni 2027, außer für Erzeugnisse der früheren EU-Holzhandelsverordnung (Artikel 38). Erzeugnisse, die vor dem 29. Juni 2023 hergestellt wurden, sind nicht erfasst (Artikel 1 Absatz 2).

Was ein EU-Käufer vom Lieferanten verlangt

  • die Geolokalisierung jedes Grundstücks, auf dem der Rohstoff erzeugt wurde, als Polygon bei Grundstücken über 4 Hektar; bei Rindern jedes Betriebs, in dem die Tiere gehalten wurden: Das EUDR-Grundstücksregister prüft die Grundstücke und schreibt die GeoJSON-Datei;
  • das Datum oder den Zeitraum der Erzeugung, die Menge und das Erzeugungsland;
  • Nachweise, dass der Rohstoff in diesem Land legal und auf Flächen erzeugt wurde, die nach dem 31. Dezember 2020 nicht entwaldet wurden.

Der Importeur übernimmt sie in seine Sorgfaltserklärung. Lieferanten außerhalb der EU können alles für jedes Erzeugnis mit dem EUDR-Exporteurskit vorbereiten. Einen anderen Code prüfen Sie mit der EUDR-Codeprüfung.

Eine Zusammenfassung des amtlichen Textes, keine Rechtsberatung.