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Deutsch (Sprache)

PPWR-Konformitätserklärung: kostenloser Generator in 9 Sprachen

Seit dem 12. August 2026 braucht jeder Erzeuger von Verpackungen oder verpackten Produkten für jeden Verpackungstyp eine EU-Konformitätserklärung (Artikel 39). Geben Sie Ihre Angaben einmal ein und erhalten Sie die Erklärung im amtlichen Wortlaut der Sprache jedes Verkaufslandes, zum Kopieren, Drucken oder Speichern als PDF.

Am 16. Oktober 2026 mit den Quellen abgeglichen

Erzeuger (Ihr Unternehmen)
Bevollmächtigter (optional)

Nur wenn Sie einen mit schriftlichem Auftrag benannt haben. Sonst leer lassen.

Verpackung
Ihre Referenz, Artikelnummer oder Ihr Code für diesen Verpackungstyp.
Art, Material, Größe, Inhalt: genug, um sie zurückzuverfolgen.
Harmonisierte Normen, gemeinsame Spezifikationen oder andere technische Spezifikationen. Leer lassen, wenn keine; die Erklärung sagt dann TO COMPLETE.
Zum Beispiel Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 für Lebensmittelkontaktmaterialien.
Ihre eigene Referenz. Leer gelassen, wird die Kennung der Verpackung verwendet.

Ihre Eingaben werden nirgendwohin gesendet. Ihre Firmenangaben bleiben für das nächste Mal in diesem Browser.

Ihre Erklärung

EU declaration of conformity No [TO COMPLETE]

1. No (unique identification of the packaging):[TO COMPLETE]

2. Name and address of the manufacturer and, where applicable, the manufacturer’s authorised representative:[TO COMPLETE]

3. This declaration of conformity is issued under the sole responsibility of the manufacturer.

4. Object of the declaration (identification of the packaging allowing traceability): description of the packaging:[TO COMPLETE]

5. The object of the declaration referred to point 4 is in conformity with the relevant Union harmonisation legislation:

  • Regulation (EU) 2025/40

6. References to the relevant harmonised standards or the common specifications used or references to the other technical specifications in relation to which conformity is declared:[TO COMPLETE]

7. Where applicable, the notified body (name, address, number) performed (description of intervention) and issued the certificate(s): (details, including the date of the certificate(s), and, where appropriate, information on the duration and conditions of validity).—

8. Additional information:

Signed for and on behalf of: [TO COMPLETE]

(place and date of issue): [TO COMPLETE], 2026-10-29

(name, function) (signature): [TO COMPLETE]

Der feste Text ist der Wortlaut des Amtsblatts in der gewählten Sprache (Anhang VIII der Verordnung (EU) 2025/40); Ihre Angaben bleiben wie eingegeben. Unterschreiben Sie sie, bewahren Sie sie mit der technischen Dokumentation auf und erstellen Sie eine je Verpackungstyp. Keine Rechtsberatung.

PPWR-Dokumentenpaket: Alle Verpackungstypen auf einmal, die Erklärung in allen Ihren Sprachen und die technische Dokumentation nach Anhang VII, als Word-Dateien (kostenpflichtig).

Was in die Erklärung gehört

Das Muster ist Anhang VIII der Verpackungsverordnung: die Kennung der Verpackung, der Erzeuger und gegebenenfalls sein Bevollmächtigter, die Erklärung der alleinigen Verantwortung, eine Beschreibung zur Rückverfolgbarkeit, die Rechtsakte der Union, denen sie entspricht, die angewandten Normen oder Spezifikationen und die Unterschrift. Die Konformitätsbewertung ist Modul A, interne Fertigungskontrolle (Artikel 38); eine notifizierte Stelle ist nicht beteiligt.

Eine Erklärung je Verpackungstyp, aufbewahrt mit der technischen Dokumentation 5 Jahre nach dem Inverkehrbringen von Einwegverpackungen und 10 Jahre bei wiederverwendbaren Verpackungen (Anhang VII Nummer 4). Fallen Verpackung oder verpacktes Produkt unter weitere EU-Rechtsakte mit Konformitätserklärung, deckt eine Erklärung alle ab (Artikel 39 Absatz 3).

Sprachen

Die Erklärung wird in den Sprachen ausgestellt oder in die Sprachen übersetzt, die der Mitgliedstaat verlangt, in dem die Verpackung in Verkehr gebracht wird (Artikel 39 Absatz 2). Der feste Text hier ist der im Amtsblatt veröffentlichte Wortlaut jeder Sprache; nur Ihre eigenen Angaben müssen gegebenenfalls übersetzt werden.

Für alle Ihre Verpackungstypen auf einmal, mit der technischen Dokumentation nach Anhang VII und den Anforderungen der Artikel 5 bis 12: das PPWR-Dokumentenpaket. Die Regeln selbst stehen auf der Seite zur Verpackungsverordnung.

Nichts, was Sie eingeben, verlässt Ihren Browser. Die Erklärung sagt nichts, was Sie nicht eingegeben haben; die Bewertung, dass Ihre Verpackung die Artikel 5 bis 12 erfüllt, ist Ihre. Keine Rechtsberatung.