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Der 3-€-Zoll der EU auf kleine Pakete: Gilt er für Sie?

Bis zum 30. Juni 2026 waren Waren in Paketen bis 150 € in der EU zollfrei. Seit dem 1. Juli 2026 gilt für sie ein pauschaler Zoll von 3 €.

Am 7. Oktober 2026 mit den Quellen abgeglichen

Welche Pakete

Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 €, die Fernverkäufe an Verbraucher in der EU sind (B2C), unabhängig vom Mehrwertsteuerverfahren (IOSS oder nicht) und von der Art der Zollanmeldung.

Wie viel

3 € je Artikel. Ein Artikel sind Waren der Sendung mit gleicher Zolltarifnummer, Beschreibung und gegebenenfalls Ursprung. In der Praxis wird der Zoll je Position der Zollanmeldung erhoben: Ein Paket mit drei Warenarten zahlt 9 €.

Bis wann

Der Pauschalzoll ist befristet, vom 1. Juli 2026 bis zum 1. Juli 2028. Danach sollen die normalen Zölle je nach Ware gelten.

2 € Bearbeitungsgebühr ab 1. November 2026

Zusätzlich zum Zoll erheben die Zollbehörden eine Bearbeitungsgebühr der Union von 2 € je Artikel auf Waren aus Fernverkäufen. Anders als der 3-€-Zoll ist sie dauerhaft und gilt unabhängig vom Wert der Sendung, also auch für Pakete über 150 €. Auf die Gebühr fällt Mehrwertsteuer an. Die Kommission erwartet die Anwendung ab dem 1. November 2026; am 5. Oktober 2026 war der delegierte Rechtsakt, der den Betrag festlegt, noch in der Prüfung.

Produktkennungen ab 1. November 2026

Ab dem 1. November 2026 muss die Zollanmeldung für jeden Artikel eines Fernverkaufs bis 150 € diese Codes enthalten (Delegierte Verordnung (EU) 2026/1022):

  • die Händler-Produktkennung: der Code, den der Online-Shop, Marktplatz oder die Plattform für das Produkt verwendet; auf einem Marktplatz ist das der Code der Plattform, nicht der einzelnen Verkäufer;
  • die nicht standardisierte Hersteller-Produktkennung, vergeben vom Hersteller, Erzeuger oder Produktlieferanten; gibt es keine, muss eine vergeben werden;
  • die standardisierte Hersteller-Produktkennung, etwa eine GTIN (EAN- oder UPC-Strichcode), sofern das Produkt eine hat.

Geben Sie die Codes auf Modellebene an: Chargen- oder Einzelstückcodes zu melden, obwohl ein Modellcode existiert, gilt als Verstoß. Seit dem 1. Juli 2026 konnten die Codes freiwillig und ohne Sanktion angegeben werden; die Durchsetzung beginnt am 1. November 2026. Die Kommission ändert die Vorschriften, um klarzustellen, dass nur Sendungen bis 150 € erfasst sind.

Was zu tun ist

  • dafür sorgen, dass jedes Produkt eine Händler- und eine Hersteller-Produktkennung hat, und diese mit einer vorhandenen GTIN an den weitergeben, der Ihre Zollanmeldungen abgibt;
  • den Zoll in Verkäufe mit niedrigem Wert an Verbraucher in der EU einpreisen;
  • gleichartige Waren auf einer Position der Anmeldung führen und jede Warenart richtig einreihen;
  • so verkaufte Verbraucherprodukte fallen auch unter die GPSR; prüfen Sie das mit dem GPSR-Check.