EUDR aktueller Stand: alle Änderungen seit 2023, von den Verschiebungen bis zur neuen Produktliste
Jede Änderung der EUDR (Verordnung (EU) 2023/1115), die wir im Amtsblatt gelesen haben, neueste zuerst, mit dem, was sie für Sie bedeutet. Die geltenden Termine: 30. Dezember 2026 für große und mittlere Marktteilnehmer und Händler, 30. Juni 2027 für Kleinst- und Kleinunternehmen.
Am 31. Oktober 2026 mit den Quellen abgeglichen
Delegierte Verordnung (EU) 2026/2102 (Produktliste)
Am 31. Oktober 2026 mit den Quellen abgeglichen
13. Juli 2026: neue Produktliste (Delegierte Verordnung (EU) 2026/2102)
In Kraft seit 18. September 2026. Rinderhäute und Leder, Riemen aus Kautschuk und andere Waren der Position 4016 sind nicht mehr in Anhang I; löslicher Kaffee, gefrorene Rinderzungen und weitere Ölpalm-Derivate kommen ab 30. Dezember 2027 hinzu.
13. Juli 2026: einfacheres Informationssystem (Durchführungsverordnung (EU) 2026/1565)
Ändert die Regeln des EU-Informationssystems für die Abgabe von Sorgfaltserklärungen, die vereinfachte Erklärung von Kleinst- oder kleinen Primärerzeugern, das Vorgehen bei einem Ausfall des Systems und weitere Erleichterungen bei der Nutzung.
4. Mai 2026: Vereinfachungsbericht der Kommission (COM(2026) 191), ein Bericht, kein Gesetz
Die Kommission berichtete über eine Vereinfachung der EUDR und erklärte, den Text nicht erneut zu öffnen. Termine und Pflichten bleiben, wie sie sind.
19. Dezember 2025: zweite Verschiebung und Vereinfachung (Verordnung (EU) 2025/2650)
Die EUDR gilt ab 30. Dezember 2026 für große und mittlere Marktteilnehmer und Händler und ab 30. Juni 2027 für Kleinst- und Kleinunternehmen. Kleinst- oder kleine Primärerzeuger in einem Land mit geringem Risiko, die den Rohstoff selbst erzeugen, geben stattdessen eine einmalige vereinfachte Erklärung ab (Artikel 4a, Anhang III).
22. Mai 2025: Länderliste nach Risiko (Durchführungsverordnung (EU) 2025/1093)
Nennt die Länder mit geringem und mit hohem Risiko; alle anderen haben normales Risiko. Bei Erzeugnissen aus einem Land mit geringem Risiko darf der Marktteilnehmer auf die Risikobewertung verzichten, braucht aber trotzdem die Geolokalisierung jeder Parzelle.
19. Dezember 2024: erste Verschiebung (Verordnung (EU) 2024/3234)
Verschob den Beginn um zwölf Monate, auf den 30. Dezember 2025 und für Kleinst- und Kleinunternehmen auf den 30. Juni 2026. Die Änderung von 2025 verschob beide Termine erneut.
31. Mai 2023: die EUDR wird erlassen (Verordnung (EU) 2023/1115)
Ersetzte die EU-Holzhandelsverordnung. Erfasste Erzeugnisse müssen entwaldungsfrei sein (erzeugt auf Flächen, die nach dem 31. Dezember 2020 nicht entwaldet wurden), legal erzeugt und durch eine Sorgfaltserklärung gedeckt.
So pflegen wir diese Liste: Wir prüfen jeden Tag das Amtsblatt auf Rechtsakte, die die EUDR ändern oder auf ihrer Grundlage erlassen werden, lesen jeden davon und passen unsere Seiten an, bevor er hier erscheint. Überblick: EUDR-Erklärung. Zollcodierungen: EUDR-Codierungen in der Zollanmeldung.
Quellen
- Delegierte Verordnung (EU) 2026/2102 (Produktliste)
- Durchführungsverordnung (EU) 2026/1565 (Informationssystem)
- Bericht der Kommission COM(2026) 191 (Vereinfachung)
- Verordnung (EU) 2025/2650 (zweite Verschiebung)
- Durchführungsverordnung (EU) 2025/1093 (Länderliste)
- Verordnung (EU) 2024/3234 (erste Verschiebung)
- Verordnung (EU) 2023/1115 (EUDR)