EUDR und Palmöl: erfasste Öle und Derivate nach HS-Code
Die EUDR erfasst die Ölpalme von Nüssen und Kernen über die Öle und Ölkuchen bis zu einer Liste oleochemischer Derivate, wenn sie Ölpalme enthalten oder daraus hergestellt wurden.
Am 19. Oktober 2026 mit den Quellen abgeglichen
Verordnung (EU) 2023/1115 (EUDR), konsolidierte Fassung vom 18. September 2026
Am 19. Oktober 2026 mit den Quellen abgeglichen
Erfasste HS-Codes
Die Positionen von Anhang I für diesen Rohstoff, geändert bis zur Delegierten Verordnung (EU) 2026/2102. Ein Code, der hier fehlt, ist nicht erfasst, auch wenn das Erzeugnis den Rohstoff enthält.
| Code | Erzeugnis | Bedingungen |
|---|---|---|
| ex 1207 10 | Palmnüsse und -kerne | Nur wenn das Erzeugnis diesen Rohstoff (Ölpalme) enthält oder daraus hergestellt wurde. |
| ex 1511 | Palmöl und seine Fraktionen | Nur wenn das Erzeugnis diesen Rohstoff (Ölpalme) enthält oder daraus hergestellt wurde. Abfälle im Sinne der Richtlinie 2008/98/EG sind nicht erfasst. |
| ex 1513 21 | Rohes Palmkern- und Babassuöl | Nur wenn das Erzeugnis diesen Rohstoff (Ölpalme) enthält oder daraus hergestellt wurde. Abfälle im Sinne der Richtlinie 2008/98/EG sind nicht erfasst. |
| ex 1513 29 | Palmkern- und Babassuöl, andere | Nur wenn das Erzeugnis diesen Rohstoff (Ölpalme) enthält oder daraus hergestellt wurde. Abfälle im Sinne der Richtlinie 2008/98/EG sind nicht erfasst. |
| ex 1516 20 | Palm-, Palmkern- und Babassuöl, hydriert oder umgeestert | Nur wenn das Erzeugnis diesen Rohstoff (Ölpalme) enthält oder daraus hergestellt wurde. Nicht erfasst, soweit zur Herstellung von Human- oder Tierarzneimitteln verwendet. Diese Position gilt ab 30. Dezember 2027 (eingefügt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2026/2102). |
| ex 1518 | Palmöle, chemisch modifiziert; ungenießbare Mischungen mit Ölpalme | Nur wenn das Erzeugnis diesen Rohstoff (Ölpalme) enthält oder daraus hergestellt wurde. Abfälle im Sinne der Richtlinie 2008/98/EG sind nicht erfasst. Diese Position gilt ab 30. Dezember 2027 (eingefügt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2026/2102). |
| ex 1520 | Rohglycerin aus Ölpalme | Nur wenn das Erzeugnis diesen Rohstoff (Ölpalme) enthält oder daraus hergestellt wurde. Diese Position gilt ab 30. Dezember 2027 (eingefügt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2026/2102). |
| ex 2306 60 | Ölkuchen aus Palmnüssen oder -kernen | Nur wenn das Erzeugnis diesen Rohstoff (Ölpalme) enthält oder daraus hergestellt wurde. |
| ex 2905 16 | Octanol und seine Isomere, aus Ölpalme hergestellt | Nur wenn das Erzeugnis diesen Rohstoff (Ölpalme) enthält oder daraus hergestellt wurde. Diese Position gilt ab 30. Dezember 2027 (eingefügt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2026/2102). |
| ex 2905 17 | Lauryl-, Cetyl- und Stearylalkohol, aus Ölpalme hergestellt | Nur wenn das Erzeugnis diesen Rohstoff (Ölpalme) enthält oder daraus hergestellt wurde. Nicht erfasst, soweit zur Herstellung von Human- oder Tierarzneimitteln verwendet. Diese Position gilt ab 30. Dezember 2027 (eingefügt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2026/2102). |
| ex 2905 19 | Andere gesättigte einwertige Alkohole, aus Ölpalme hergestellt | Nur wenn das Erzeugnis diesen Rohstoff (Ölpalme) enthält oder daraus hergestellt wurde. Diese Position gilt ab 30. Dezember 2027 (eingefügt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2026/2102). |
| ex 2905 45 | Glycerin mit einer Reinheit von 95 % oder mehr | Nur wenn das Erzeugnis diesen Rohstoff (Ölpalme) enthält oder daraus hergestellt wurde. Nicht erfasst, soweit zur Herstellung von Human- oder Tierarzneimitteln verwendet. |
| ex 2915 39 | Andere Ester der Essigsäure, aus Ölpalme hergestellt | Nur wenn das Erzeugnis diesen Rohstoff (Ölpalme) enthält oder daraus hergestellt wurde. Diese Position gilt ab 30. Dezember 2027 (eingefügt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2026/2102). |
| ex 2915 70 | Palmitin- und Stearinsäure, ihre Salze und Ester | Nur wenn das Erzeugnis diesen Rohstoff (Ölpalme) enthält oder daraus hergestellt wurde. Nicht erfasst, soweit zur Herstellung von Human- oder Tierarzneimitteln verwendet. |
| ex 2915 90 | Andere gesättigte acyclische Monocarbonsäuren | Nur wenn das Erzeugnis diesen Rohstoff (Ölpalme) enthält oder daraus hergestellt wurde. Nicht erfasst, soweit zur Herstellung von Human- oder Tierarzneimitteln verwendet. |
| ex 2916 15 | Öl-, Linol- und Linolensäure, ihre Salze und Ester, aus Ölpalme hergestellt | Nur wenn das Erzeugnis diesen Rohstoff (Ölpalme) enthält oder daraus hergestellt wurde. Diese Position gilt ab 30. Dezember 2027 (eingefügt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2026/2102). |
| ex 2916 19 10 | Undecensäuren, ihre Salze und Ester, aus Ölpalme hergestellt | Nur wenn das Erzeugnis diesen Rohstoff (Ölpalme) enthält oder daraus hergestellt wurde. Diese Position gilt ab 30. Dezember 2027 (eingefügt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2026/2102). |
| ex 2921 19 | Andere acyclische Monoamine und Derivate, aus Ölpalme hergestellt | Nur wenn das Erzeugnis diesen Rohstoff (Ölpalme) enthält oder daraus hergestellt wurde. Nicht erfasst, soweit zur Herstellung von Human- oder Tierarzneimitteln verwendet. Diese Position gilt ab 30. Dezember 2027 (eingefügt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2026/2102). |
| ex 2923 90 | Andere quartäre Ammoniumsalze und -hydroxide, aus Ölpalme hergestellt | Nur wenn das Erzeugnis diesen Rohstoff (Ölpalme) enthält oder daraus hergestellt wurde. Nicht erfasst, soweit zur Herstellung von Human- oder Tierarzneimitteln verwendet. Diese Position gilt ab 30. Dezember 2027 (eingefügt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2026/2102). |
| ex 2924 19 | Andere acyclische Amide und Carbamate, aus Ölpalme hergestellt | Nur wenn das Erzeugnis diesen Rohstoff (Ölpalme) enthält oder daraus hergestellt wurde. Nicht erfasst, soweit zur Herstellung von Human- oder Tierarzneimitteln verwendet. Diese Position gilt ab 30. Dezember 2027 (eingefügt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2026/2102). |
| ex 3401 11 | Toilettenseife in Stücken oder Formen, mit Ölpalme | Nur wenn das Erzeugnis diesen Rohstoff (Ölpalme) enthält oder daraus hergestellt wurde. Nicht erfasst, soweit zur Herstellung von Human- oder Tierarzneimitteln verwendet. Diese Position gilt ab 30. Dezember 2027 (eingefügt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2026/2102). |
| ex 3401 20 | Seife in anderer Form, mit Ölpalme | Nur wenn das Erzeugnis diesen Rohstoff (Ölpalme) enthält oder daraus hergestellt wurde. Diese Position gilt ab 30. Dezember 2027 (eingefügt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2026/2102). |
| ex 3823 11 | Technische Stearinsäure | Nur wenn das Erzeugnis diesen Rohstoff (Ölpalme) enthält oder daraus hergestellt wurde. Nicht erfasst, soweit zur Herstellung von Human- oder Tierarzneimitteln verwendet. |
| ex 3823 12 | Technische Ölsäure | Nur wenn das Erzeugnis diesen Rohstoff (Ölpalme) enthält oder daraus hergestellt wurde. Nicht erfasst, soweit zur Herstellung von Human- oder Tierarzneimitteln verwendet. |
| ex 3823 19 | Andere technische einbasische Fettsäuren | Nur wenn das Erzeugnis diesen Rohstoff (Ölpalme) enthält oder daraus hergestellt wurde. Abfälle im Sinne der Richtlinie 2008/98/EG sind nicht erfasst. |
| ex 3823 70 | Technische Fettalkohole | Nur wenn das Erzeugnis diesen Rohstoff (Ölpalme) enthält oder daraus hergestellt wurde. |
| ex 3824 99 | Andere chemische Erzeugnisse und Zubereitungen mit Ölpalme | Nur wenn das Erzeugnis diesen Rohstoff (Ölpalme) enthält oder daraus hergestellt wurde. Nicht erfasst, soweit zur Herstellung von Human- oder Tierarzneimitteln verwendet. Diese Position gilt ab 30. Dezember 2027 (eingefügt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2026/2102). |
| ex 3907 29 | Andere Polyether in Primärformen, aus Ölpalme hergestellt | Nur wenn das Erzeugnis diesen Rohstoff (Ölpalme) enthält oder daraus hergestellt wurde. Nicht erfasst, soweit zur Herstellung von Human- oder Tierarzneimitteln verwendet. Diese Position gilt ab 30. Dezember 2027 (eingefügt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2026/2102). |
Derivate: das Datum jeder Position prüfen
Die Delegierte Verordnung (EU) 2026/2102 hat weitere Derivate aufgenommen, etwa Fettalkohole, Rohglycerin, Ester, Tenside und Seife. Die meisten neuen Positionen gelten erst ab 30. Dezember 2027; die Tabelle kennzeichnet sie. Mehrere Positionen nehmen Erzeugnisse aus, die zur Herstellung von Human- oder Tierarzneimitteln verwendet werden.
Babassu und andere Palmen sind nicht erfasst: Es zählt nur die Ölpalme.
Termine
Die EUDR gilt ab 30. Dezember 2026. Für Kleinst- und Kleinunternehmen, die am 31. Dezember 2024 als solche gegründet waren, gilt sie ab 30. Juni 2027, außer für Erzeugnisse der früheren EU-Holzhandelsverordnung (Artikel 38). Erzeugnisse, die vor dem 29. Juni 2023 hergestellt wurden, sind nicht erfasst (Artikel 1 Absatz 2).
Was ein EU-Käufer vom Lieferanten verlangt
- die Geolokalisierung jedes Grundstücks, auf dem der Rohstoff erzeugt wurde, als Polygon bei Grundstücken über 4 Hektar; bei Rindern jedes Betriebs, in dem die Tiere gehalten wurden: Das EUDR-Grundstücksregister prüft die Grundstücke und schreibt die GeoJSON-Datei;
- das Datum oder den Zeitraum der Erzeugung, die Menge und das Erzeugungsland;
- Nachweise, dass der Rohstoff in diesem Land legal und auf Flächen erzeugt wurde, die nach dem 31. Dezember 2020 nicht entwaldet wurden.
Der Importeur übernimmt sie in seine Sorgfaltserklärung. Lieferanten außerhalb der EU können alles für jedes Erzeugnis mit dem EUDR-Exporteurskit vorbereiten. Einen anderen Code prüfen Sie mit der EUDR-Codeprüfung.
Eine Zusammenfassung des amtlichen Textes, keine Rechtsberatung.