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EUDR und Palmöl: erfasste Öle und Derivate nach HS-Code

Die EUDR erfasst die Ölpalme von Nüssen und Kernen über die Öle und Ölkuchen bis zu einer Liste oleochemischer Derivate, wenn sie Ölpalme enthalten oder daraus hergestellt wurden.

Am 19. Oktober 2026 mit den Quellen abgeglichen

Erfasste HS-Codes

Die Positionen von Anhang I für diesen Rohstoff, geändert bis zur Delegierten Verordnung (EU) 2026/2102. Ein Code, der hier fehlt, ist nicht erfasst, auch wenn das Erzeugnis den Rohstoff enthält.

CodeErzeugnisBedingungen
ex 1207 10Palmnüsse und -kerneNur wenn das Erzeugnis diesen Rohstoff (Ölpalme) enthält oder daraus hergestellt wurde.
ex 1511Palmöl und seine FraktionenNur wenn das Erzeugnis diesen Rohstoff (Ölpalme) enthält oder daraus hergestellt wurde. Abfälle im Sinne der Richtlinie 2008/98/EG sind nicht erfasst.
ex 1513 21Rohes Palmkern- und BabassuölNur wenn das Erzeugnis diesen Rohstoff (Ölpalme) enthält oder daraus hergestellt wurde. Abfälle im Sinne der Richtlinie 2008/98/EG sind nicht erfasst.
ex 1513 29Palmkern- und Babassuöl, andereNur wenn das Erzeugnis diesen Rohstoff (Ölpalme) enthält oder daraus hergestellt wurde. Abfälle im Sinne der Richtlinie 2008/98/EG sind nicht erfasst.
ex 1516 20Palm-, Palmkern- und Babassuöl, hydriert oder umgeestertNur wenn das Erzeugnis diesen Rohstoff (Ölpalme) enthält oder daraus hergestellt wurde. Nicht erfasst, soweit zur Herstellung von Human- oder Tierarzneimitteln verwendet. Diese Position gilt ab 30. Dezember 2027 (eingefügt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2026/2102).
ex 1518Palmöle, chemisch modifiziert; ungenießbare Mischungen mit ÖlpalmeNur wenn das Erzeugnis diesen Rohstoff (Ölpalme) enthält oder daraus hergestellt wurde. Abfälle im Sinne der Richtlinie 2008/98/EG sind nicht erfasst. Diese Position gilt ab 30. Dezember 2027 (eingefügt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2026/2102).
ex 1520Rohglycerin aus ÖlpalmeNur wenn das Erzeugnis diesen Rohstoff (Ölpalme) enthält oder daraus hergestellt wurde. Diese Position gilt ab 30. Dezember 2027 (eingefügt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2026/2102).
ex 2306 60Ölkuchen aus Palmnüssen oder -kernenNur wenn das Erzeugnis diesen Rohstoff (Ölpalme) enthält oder daraus hergestellt wurde.
ex 2905 16Octanol und seine Isomere, aus Ölpalme hergestelltNur wenn das Erzeugnis diesen Rohstoff (Ölpalme) enthält oder daraus hergestellt wurde. Diese Position gilt ab 30. Dezember 2027 (eingefügt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2026/2102).
ex 2905 17Lauryl-, Cetyl- und Stearylalkohol, aus Ölpalme hergestelltNur wenn das Erzeugnis diesen Rohstoff (Ölpalme) enthält oder daraus hergestellt wurde. Nicht erfasst, soweit zur Herstellung von Human- oder Tierarzneimitteln verwendet. Diese Position gilt ab 30. Dezember 2027 (eingefügt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2026/2102).
ex 2905 19Andere gesättigte einwertige Alkohole, aus Ölpalme hergestelltNur wenn das Erzeugnis diesen Rohstoff (Ölpalme) enthält oder daraus hergestellt wurde. Diese Position gilt ab 30. Dezember 2027 (eingefügt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2026/2102).
ex 2905 45Glycerin mit einer Reinheit von 95 % oder mehrNur wenn das Erzeugnis diesen Rohstoff (Ölpalme) enthält oder daraus hergestellt wurde. Nicht erfasst, soweit zur Herstellung von Human- oder Tierarzneimitteln verwendet.
ex 2915 39Andere Ester der Essigsäure, aus Ölpalme hergestelltNur wenn das Erzeugnis diesen Rohstoff (Ölpalme) enthält oder daraus hergestellt wurde. Diese Position gilt ab 30. Dezember 2027 (eingefügt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2026/2102).
ex 2915 70Palmitin- und Stearinsäure, ihre Salze und EsterNur wenn das Erzeugnis diesen Rohstoff (Ölpalme) enthält oder daraus hergestellt wurde. Nicht erfasst, soweit zur Herstellung von Human- oder Tierarzneimitteln verwendet.
ex 2915 90Andere gesättigte acyclische MonocarbonsäurenNur wenn das Erzeugnis diesen Rohstoff (Ölpalme) enthält oder daraus hergestellt wurde. Nicht erfasst, soweit zur Herstellung von Human- oder Tierarzneimitteln verwendet.
ex 2916 15Öl-, Linol- und Linolensäure, ihre Salze und Ester, aus Ölpalme hergestelltNur wenn das Erzeugnis diesen Rohstoff (Ölpalme) enthält oder daraus hergestellt wurde. Diese Position gilt ab 30. Dezember 2027 (eingefügt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2026/2102).
ex 2916 19 10Undecensäuren, ihre Salze und Ester, aus Ölpalme hergestelltNur wenn das Erzeugnis diesen Rohstoff (Ölpalme) enthält oder daraus hergestellt wurde. Diese Position gilt ab 30. Dezember 2027 (eingefügt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2026/2102).
ex 2921 19Andere acyclische Monoamine und Derivate, aus Ölpalme hergestelltNur wenn das Erzeugnis diesen Rohstoff (Ölpalme) enthält oder daraus hergestellt wurde. Nicht erfasst, soweit zur Herstellung von Human- oder Tierarzneimitteln verwendet. Diese Position gilt ab 30. Dezember 2027 (eingefügt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2026/2102).
ex 2923 90Andere quartäre Ammoniumsalze und -hydroxide, aus Ölpalme hergestelltNur wenn das Erzeugnis diesen Rohstoff (Ölpalme) enthält oder daraus hergestellt wurde. Nicht erfasst, soweit zur Herstellung von Human- oder Tierarzneimitteln verwendet. Diese Position gilt ab 30. Dezember 2027 (eingefügt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2026/2102).
ex 2924 19Andere acyclische Amide und Carbamate, aus Ölpalme hergestelltNur wenn das Erzeugnis diesen Rohstoff (Ölpalme) enthält oder daraus hergestellt wurde. Nicht erfasst, soweit zur Herstellung von Human- oder Tierarzneimitteln verwendet. Diese Position gilt ab 30. Dezember 2027 (eingefügt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2026/2102).
ex 3401 11Toilettenseife in Stücken oder Formen, mit ÖlpalmeNur wenn das Erzeugnis diesen Rohstoff (Ölpalme) enthält oder daraus hergestellt wurde. Nicht erfasst, soweit zur Herstellung von Human- oder Tierarzneimitteln verwendet. Diese Position gilt ab 30. Dezember 2027 (eingefügt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2026/2102).
ex 3401 20Seife in anderer Form, mit ÖlpalmeNur wenn das Erzeugnis diesen Rohstoff (Ölpalme) enthält oder daraus hergestellt wurde. Diese Position gilt ab 30. Dezember 2027 (eingefügt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2026/2102).
ex 3823 11Technische StearinsäureNur wenn das Erzeugnis diesen Rohstoff (Ölpalme) enthält oder daraus hergestellt wurde. Nicht erfasst, soweit zur Herstellung von Human- oder Tierarzneimitteln verwendet.
ex 3823 12Technische ÖlsäureNur wenn das Erzeugnis diesen Rohstoff (Ölpalme) enthält oder daraus hergestellt wurde. Nicht erfasst, soweit zur Herstellung von Human- oder Tierarzneimitteln verwendet.
ex 3823 19Andere technische einbasische FettsäurenNur wenn das Erzeugnis diesen Rohstoff (Ölpalme) enthält oder daraus hergestellt wurde. Abfälle im Sinne der Richtlinie 2008/98/EG sind nicht erfasst.
ex 3823 70Technische FettalkoholeNur wenn das Erzeugnis diesen Rohstoff (Ölpalme) enthält oder daraus hergestellt wurde.
ex 3824 99Andere chemische Erzeugnisse und Zubereitungen mit ÖlpalmeNur wenn das Erzeugnis diesen Rohstoff (Ölpalme) enthält oder daraus hergestellt wurde. Nicht erfasst, soweit zur Herstellung von Human- oder Tierarzneimitteln verwendet. Diese Position gilt ab 30. Dezember 2027 (eingefügt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2026/2102).
ex 3907 29Andere Polyether in Primärformen, aus Ölpalme hergestelltNur wenn das Erzeugnis diesen Rohstoff (Ölpalme) enthält oder daraus hergestellt wurde. Nicht erfasst, soweit zur Herstellung von Human- oder Tierarzneimitteln verwendet. Diese Position gilt ab 30. Dezember 2027 (eingefügt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2026/2102).

Derivate: das Datum jeder Position prüfen

Die Delegierte Verordnung (EU) 2026/2102 hat weitere Derivate aufgenommen, etwa Fettalkohole, Rohglycerin, Ester, Tenside und Seife. Die meisten neuen Positionen gelten erst ab 30. Dezember 2027; die Tabelle kennzeichnet sie. Mehrere Positionen nehmen Erzeugnisse aus, die zur Herstellung von Human- oder Tierarzneimitteln verwendet werden.

Babassu und andere Palmen sind nicht erfasst: Es zählt nur die Ölpalme.

Termine

Die EUDR gilt ab 30. Dezember 2026. Für Kleinst- und Kleinunternehmen, die am 31. Dezember 2024 als solche gegründet waren, gilt sie ab 30. Juni 2027, außer für Erzeugnisse der früheren EU-Holzhandelsverordnung (Artikel 38). Erzeugnisse, die vor dem 29. Juni 2023 hergestellt wurden, sind nicht erfasst (Artikel 1 Absatz 2).

Was ein EU-Käufer vom Lieferanten verlangt

  • die Geolokalisierung jedes Grundstücks, auf dem der Rohstoff erzeugt wurde, als Polygon bei Grundstücken über 4 Hektar; bei Rindern jedes Betriebs, in dem die Tiere gehalten wurden: Das EUDR-Grundstücksregister prüft die Grundstücke und schreibt die GeoJSON-Datei;
  • das Datum oder den Zeitraum der Erzeugung, die Menge und das Erzeugungsland;
  • Nachweise, dass der Rohstoff in diesem Land legal und auf Flächen erzeugt wurde, die nach dem 31. Dezember 2020 nicht entwaldet wurden.

Der Importeur übernimmt sie in seine Sorgfaltserklärung. Lieferanten außerhalb der EU können alles für jedes Erzeugnis mit dem EUDR-Exporteurskit vorbereiten. Einen anderen Code prüfen Sie mit der EUDR-Codeprüfung.

Eine Zusammenfassung des amtlichen Textes, keine Rechtsberatung.